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   FG Düsseldorf, 03.11.1999 - 18 V 1776/99 A (AO)   

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https://dejure.org/1999,11193
FG Düsseldorf, 03.11.1999 - 18 V 1776/99 A (AO) (https://dejure.org/1999,11193)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.11.1999 - 18 V 1776/99 A (AO) (https://dejure.org/1999,11193)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. November 1999 - 18 V 1776/99 A (AO) (https://dejure.org/1999,11193)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Aussetzung der Vollziehung eines Abrechnungsbescheides; Rechtmäßigkeit von Säumniszuschlägen zur Einkommensteuer; Wirkung eines Aussetzungsbescheids; Erfordernis eines Leistungsgebots; Abrechnungsbescheid als Grundlage der Vollstreckung; Erfordernis ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 479
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 16.03.1995 - VII S 39/92

    Rechtsnatur des Leistungsgebots - Differenzierung zwischen Zahlungsaufforderung

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  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

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  • BFH, 12.06.1986 - VII R 103/83

    Zu den Voraussetzungen einer auf Erstattung gerichteten Leistungsklage; zu den

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  • FG Düsseldorf, 23.05.2007 - 18 V 1645/07

    Erlöschen von Steuerrückständen wegen Zahlungsverjährung; Möglichkeit der

    Zwar kommt nach Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofs (Beschluss des BFH vom 19. Januar 2006 VII B 301/05, BFH/NV 2006, 916-917 sowie vom 8. November 2004 VII B 137/04, BFH/NV 2005, 492; andere Ansicht Hessisches Finanzgericht, Beschluss vom 4. Mai 2005 6 V 3793/03, EFG 2004, 1276 mit zustimmender Anmerkung Wüllenkemper; Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss vom 3. November 1999 18 V 1776/99 A (AO), EFG 2000, 51) eine Aussetzung der Vollziehung von Abrechnungsbescheiden nicht in Betracht, soweit dieser lediglich feststellt, dass ein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis nicht erloschen ist.

    Der Senat folgt im Anschluss an das Hessische Finanzgericht (Beschluss vom 4. Mai 2005 6 V 3793/03, EFG 2004, 1276) und an seiner früheren Entscheidung (Beschluss vom 3. November 1999 18 V 1776/99 A (AO), EFG 2000, 51) dieser Ansicht nicht.

  • FG Hessen, 04.05.2004 - 6 V 3793/03

    Abrechnungsbescheid; Einstweiliger Rechtsschutz; Aussetzung der Vollziehung;

    Der entscheidende Senat folgt im Anschluß an das FG Düsseldorf (Beschluß vom 3.11.1999 18 V 1776/99, EFG 2000, 51) und das FG München (Beschluß vom 13.5.1997 11 V 638/97, veröffentlicht bei JURIS) dieser Rechtsprechung jedoch nicht.
  • FG Düsseldorf, 02.11.2012 - 5 V 2001/12

    Anforderungen an die finanzielle Eingliederung einer GmbH in eine

    Wie § 218 Abs. 2 AO verdeutlicht, entscheidet die Finanzbehörde bei Streitigkeiten im Erhebungsverfahren jedoch durch Erlass eines Abrechnungsbescheids, der über die Streitpunkte bindende Feststellungen trifft (Beschluss des FG Düsseldorf vom 03.11.1999 18 V 1776/99 A (AO), EFG 2000, 51).
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